Ausschuß Kwalitätskontrolle

Die Internationale Berufsvereinigung von Marcos-therapeuten und die Berufsausbildung zum Marcos-therapeuten bekommen vom Ausschuß für Kwalitätskontrolle Ratschläge im Bezug auf die Kwalität der Hilfe.

Der Ausschuß für Kwalitätskontrolle:
hat zur Unterstützung der Berufsausbildung zum Marcos-therapeuten das Handbuch und Arbeitsbuch “Berufsausbildung zum Marcos-therapeuten”, beide versehen mit den notwendigen Untersuchs- und Behandlungsprotokollen zusammengestellt. hat die benötigten Normdokumente (das Berufs- und Ausbildungsprofil und die Kwalitätsanforderungen) zusammengefügt zum Handbuch Kwalitätsbewachung. richtet sich, über die Internationale Berufsvereinigung von Marcos-therapeuten, auf die Ausführung und Anwendung der Kwalitätsanforderungen durch ihre Mitglieder. Der Ausschuß verschafft die benötigten Auskünfte, organisiert Zusammenkünfte, Seminare und Rücksprache unter Kollegen. Weiter organisiert er die Visitation und sorgt für ihre Durchführung. bemüht sich, durch Einfuhr und Anwendung der Kwalitätsanforderungen, die auch innerhalb der regulären Gesundheitsfürsorge gelten, eine vollwertige Position neben, und Zusammenarbeit mit, dem regulären Gesundheitsfürsorgesystems, mit einer passenden Rückerstattung der Krankenkassen, zu verschaffen.

Beschwerdenkommission
Jeder eingetragene Marcos-therapeut ist, über die Berufsvereinigung, die I.B.M.T, verpflichtend angeschlossen bei der Stiftung Disziplinarrecht Naturheilkunde im Beruf, die T.B.N.G. (Stichting Tuchtrecht Beroepsbeoefenaren Natuurlijke Gezondheidszorg).

Wenn, während der Behandlung durch einen eingetragenenen Therapeuten, ihrer Meinung nach, etwas schiefgegangen ist, können Sie bei der Beschwerdenkommission der I.B.M.T. darüber klagen. Bevor man eine Klage einreicht, empfiehlt es sich, zuerst ein offenes Gespräch mit dem behandelnden Therapeuten zu haben. Zögern Sie nicht ihm/ihr ihre Klage oder Problem vorzulegen.

Wie kann man eine Klage einreichen?
Eine Klage reicht man schriftlich ein beim Sekretariat der I.B.M.T. unter Erwähnung “zur Kenntnisnahme der Beschwerdenkommission”. Ein derartiger Brief wird vom Sekretariat ungeöffnet an die Beschwerdenkommission weitergeleitet.

Die Adresse ist wie folgt:

Sekretariat I.B.M.T.
Zur Kenntnisnahme der Beschwerdenkommission
Postfach 22003
6360 AA Nuth
Niederlande.